Kundengruppe: Gast
|
|
|
Ihr Warenkorb ist leer.
|

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Firma Werbetechnik24.com, nachfolgend als Unternehmen bezeichnet.
 
§ 1 Abschlüsse
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unsern Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich durch unser Unternehmen bestätigt werden. Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers sind für uns nicht bindend, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebote
1. Angebote sind freibleibend hinsichtlich der Preis, Lieferfristen und Liefer-konditionen. Angebote sind auf 4 Wochen befristet.
2. Alle in Angeboten gemachten Angaben, wie Zeichnungen, Größen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
3. Offenkundiger Irrtum bindet das Unternehmen in keinem Fall. Das Unternehmen haftet nicht für Druckfehler in Preislisten.

§ 3 Aufträge
1. Aufträge und mündliche Vereinbarungen gelten erst mit schriftlicher Bestätigung. Für Fehler bei mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilung übernehmen wir kein Haftung.
2. Ein dem Unternehmen schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn das Unternehmen die Übernahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
3. Der Auftraggeber verpflichtetet sich, dem Unternehmen rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.

§ 4 Preise und Umfang der Zahlung
1. Die in Preislisten ausgezeichneten Preise sind Nettopreise der an dem Tag der Lieferung gültigen Preislisten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Preise richten sich in EUR/Stück oder der angegebenen Mengeneinheit. Die Preise werden aufgrund der bei der Auftragsbestätigung maßgebenden Kosten berechnet.
3. Wird das Unternehmen mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegene Preisliste.
4. Kommt eine vom Unternehmen herausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch des Unternehmens unberührt.
5. Das Unternehmen kann in keinem Fall unverbindlich oder kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
6. Das Unternehmen ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Deren Höhe orientiert sich am Ver- hältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang.
7. Durch Löhne und Materialkosten bedingte Preisänderungen bzw. Korrekturen von Irrtümern behält sich das Unternehmen vor.
8. Für Eil- und Sofortaufträge können Zuschläge bis 25% des Auftragswertes erhoben werden.

§ 5 Mehraufwand, Mehr- oder Mindermenge
Ein unvorhersehbarer Mehraufwand bis zehn Prozent (o. Mehrwertsteuer) vom Angebotspreis kann ohne schriftliche Vereinbarung dem Auftraggeber berechnet werden. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis fünf Prozent ist zulässig.

§ 6 Entwürfe
1. Die Erstellung von Entwürfen ist generell kostenpflichtig. Mit Aushändigung an den Auftraggeber ist die Zahlung sofort fällig.
2. An Gestaltungsunterlagen, Vorentwürfen, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Kopiervorlagen, Software sowie anderen von uns angefertigten Unterlagen kann der Auftraggeber weder Urheberrechte noch Eigentum erlangen, es sei denn, der Eigentumsübergang ist gesondert vereinbart. Sie dürfen weder kopiert, noch Dritten zur Nutzung zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
3. Der Auftraggeber erwirbt mit dem gezahlten Honorar lediglich die erbrachte Arbeitsleitung, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung. Das Urheberrecht kann dem Auftraggeber gegen entsprechendes Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Entgeltes in das Eigentum des Auftraggebers über.

§ 7 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt in der Regel durch Abholung der Produkte durch den Auftraggeber. Das Unternehmen trägt für den rechtzeitigen und vereinbarten Liefertermin Sorge. Bei Anlieferung bzw. Versand geht das Transportrisiko auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk verlässt.
2. Eine Transportversicherung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Fracht- und Versandkosten werden zum Selbst- kostenpreis zzgl. Verpackungskosten berechnet. Der Versand erfolgt, soweit dem Unternehmen bei der Bestellung keine besonderen Weisungen gegeben wurden, nach dessen Ermessen. Mehrkosten für Eil- und Express-Sendungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
3. Das Unternehmen haftet nicht für verspätete Lieferungen durch Transportunternehmen.

§ 8 Teillieferungen
Sind Teillieferungen erwünscht oder wegen des Produktionsumfangs erforderlich, wird jede Teillieferung sofort berechnet. Bei Gewähren von Rabatten werden diese im Fall der Rechnungserteilung erst mit der Schlussrechnung für den vereinbarten Gesamtposten berücksichtigt.

§ 9 Lieferfrist
Die Lieferfrist gilt mit der Versand- bzw. Abholbereitschaft als eingehalten. Wird ein Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens 10 Werktagen zu setzen. Danach hat der Auftraggeber das Recht vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss nach Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist schriftlich erklärt werden. Schadenersatzansprüche, auf Grund von nicht eingehaltenen Fertigungsterminen können gegenüber dem Unternehmen nicht geltend gemacht werden.

§ 10 Montageleistungen
1. Nicht im Voraus kalkulierbare Montageleistungen vor Ort, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten entstehen, werden zzgl. zum Angebot in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten berechnet.
2. Das Gleiche gilt auch für Bearbeitung von angelieferten Materialien des Auftraggebers.

§ 11 Lagerung
Erfolgt die Einlagerung der Produkte beim Unternehmen durch verzögerte Abholung, geht die Gefahr der Verschlechterung und/oder des Untergangs des Produkts auf den Auftraggeber über. Eine entsprechende Lagergebühr kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Mit der Einlagerung aufgrund des Annahmeverzugs wird die Rechnung sofort fällig.

§ 12 Rücktritt
1. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn das Unternehmen die Nachlieferungsfrist ohne Verschulden nicht einhalten konnte. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Störungen und zeitliche Verzögerung in der Zulieferung, Arbeitskämpfe, sowie unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse entbinden das Unternehmen von der Lieferungsverpflichtung.
2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kauf- und Werkvertragsrecht.

§ 13 kundenspezifische Waren
1. Für kundenspezifische Waren besteht kein Rücknahme- bzw. Austauschrecht. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie zusätzliche Honorierung erforderlich.
2. Korrigierbare Änderungen werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

§ 14 Datenschutz
1. Alle Kundendaten werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert, soweit diese zur Durchführung des Vertragszwecks unerlässlich sind.
2. Das Unternehmen ergreift alle technisch durchführbaren Schritte zum Schutz der gespeicherten Kundendaten. Bei rechtswidrigem Zugriff und Weiterverwendung der Daten durch Dritte übernimmt das Unternehmen keine Haftung. Eventuell auftretende Schäden aus einem derartigen Zusammenhang können nicht geltend gemacht werden. Ein Schutz der vom Kunden via Internet übertragenen Daten kann nach dem aktuellen Stand der Technik nicht umfangreich garantiert werden.

§ 15 Imprimatur
Die Imprimatur (Druckfreigabe) gilt mit der Anlieferung der Druckdaten, insofern nicht anders vereinbart, als erteilt.

§16 Zwischenerzeugnisse
Das Unternehmen ist nicht zur Herausgabe von Zwischenerzeugnissen, die zur Erstellung des Endproduktes notwendig sind, verpflichtet.

§ 17 Rechnungslegung
1. Das Honorar inkl. vorausgesetzter Kosten zzgl. Mehrwertsteuer ist, sofern keine andere Regelung getroffen wurde, nach Rechnungs- stellung ohne Abzug zu zahlen.
2. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel am Tage der Auslieferung. Rechnungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skontoabzug und Zahlungsziel können abweichend vereinbart werden.
3. Fernabsatzverträge durch Bestellungen über den Online-Shop, sowie per eMail werden ausschließlich auf der Grundlage der Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme geschlossen.

§ 18 Zahlungsfähigkeit
Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen das Unternehmen Zahlungen vor Ablauf des vereinbarten Zah- lungstermins zu fordern, noch ausstehende Lieferungen/Leistungen zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 19 Gegenforderungen
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zu- rückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.

§ 20 Zahlungsweise
1. Bei Aufträgen von einem Nettowert über 1000,00 EUR ist das Unternehmen berechtigt, Vorauszahlungen oder eine andere Zahlungs- weise zu vereinbaren. Wird die Realisierung der Leistung ohne Verschulden des Unternehmens über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus verzögert, ist das Unternehmen berechtigt, Abschlagszahlungen für das bereits Geleistete zu verlangen.
2. Verzugszinsen werden sofort nach Ablauf der Zahlunsgfrist fällig.
2a. Der Verzugszinssatz beträgt nach aktuellen Bundesdiskontsatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
2b. Bei Verträgen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3. Rechnungsregulierung durch Scheck bedarf der Zustimmung des Unternehmens. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Ein Skontoabzug ist bei der Zahlung durch Wechsel ausgeschlossen.
4. Bei den ersten fünf Geschäftsbeziehungen kann um Vorkasse gebeten werden.
5. Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 EUR. Bei Unterschreitung behält sich das Unternehmen vor einen Mindermengenzuschlag zu berechnen. Bis zu einem Auftragswert von 25,00 EUR zzgl. ges. MwSt. werden 15,00 EUR, ab einem Auftragswert von 25,00 EUR zzgl. ges. MwSt. werden 10,00 EUR Mindermengenzuschlag berechnet. Beträge bis zu 50,00 EUR werden sofort fällig.

§ 21 Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse gemäß dem Vertrag sofort nach Erhalt zu prüfen.
2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck- und Bearbeitungsverfahren können geringe Abweichungen in der Farbwiedergabe zum Original entstehen, die keinen Mangel des Produkts darstellen.
3. Wir führen alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Dieser verpflichtet sich, die Daten gemäß der technischen Vorgaben des Unternehmens zu erstellen und haftet somit in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, sowie für eine ordnungsgemäße Datenübertragung an das Unternehmen. Die Qualität des Endproduktes ist abhängig von der Qualität der gelieferten Daten. Wurde dem Unternehmen kein Proof zur Verfügung gestellt, sowie vom Auftraggeber kein vom Unternehmen erstellter Andruck abgenommen, ist das Unternehmen von jeder Haftung befreit. Vom Auftraggeber zur Verfügung ge- stellte Ausdrucke dienen ausschließlich der Überprüfung der Druckdaten hinsichtlich der Anordnung des Layouts. Eine Verbindlichkeit der Farbwiedergabe kann nicht garantiert werden. Es können lediglich vom Unternehmen erstellte Andrucke verbindlich erklärt werden.
4. Beanstandungen fehlerhafter Leistungen oder Waren, sowie durch Transportbeschädigungen müssen vor Verwendung oder Weiter- verarbeitung innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Leistung oder Ware mit genauer Angabe des Mangels schriftlich angemeldet werden.
5. Die Garantieverpflichtung des Unternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Kauf- und Werkvertragsrecht.

§ 22 Mängelanzeige
1. Bei berechtigter Mängelanzeige behält sich das Unternehmen die Entscheidung vor, ob Preisminderung, Nachbesserung oder unter Rücknahme des Produkts kostenlose Ersatzlieferung erfolgt. Der Auftraggeber hat für die Regulierung eine ausreichende Frist zu gewähren. Ansprüche auf Schadensersatz können nicht geltend gemacht werden.
2. Die Haftung des Unternehmens erstreckt sich in jedem Fall höchstens auf die Kosten im Werte des Kaufpreises der fehlerhaften Ware.
3. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Die Versandkosten von Rücksendungen trägt in jeden Fall der Auftraggeber. Bei berechtigter Reklamation werden diese dem Auftraggeber gutgeschrieben. Unfreie Rücksendungen werden nicht entgegengenommen.

§ 23 Verwendungszweck
1. Der Auftraggeber hat vor Verwendung zu prüfen, ob die hergestellten Produkte sich für den von ihm vorgesehenen Zweck eignen. Das Unternehmen kann die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke nicht garantieren, weil es keinen Einfluss auf die Verwendung der Produkte hat.
2. Für die notwendigen Genehmigungen zur Anbringung von Außenwerbeanlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen bei Auftragserteilung vorliegen.

§ 24 Verwendungshinweise
Beratungen über Materialien und ihre anwendungsbezogene Gestaltung werden nach bestem Wissen geleistet. Dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht, sich von dem Unternehmen eigenen bzw. an die Hinweise und Empfehlungen des Herstellers der Materialien zu halten.

§ 25 Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht für die gelieferten Produkte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Kauf- und Werkvertrags- recht. Sie erlischt, wenn die gelieferten Produkte verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet werden.

§ 26 Haftungsausschluss
1. Eine Haftung entfällt für die Wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung, insbesondere ist das Unternehmen nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden.
3. Nach Auftragsbestätigung und/oder Druckfreigabe gehen mögliche Fehler zu Lasten des Auftraggebers. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des Unternehmens.
4. Eine Haftung des Unternehmens für übersehene Fehler, in dem vom Auftraggeber übernommenen Unterlagen, ist ausgeschlossen.
5. Es erfolgt ein Garantieausschluss bei Selbstverklebung von Plott- bzw. Druckmedien durch den Auftraggeber sowie für eventuelle Falten- bzw. Blasenbildung und die Haltbarkeit.
6. Das Unternehmen selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 27 Eigentumsvorbehalt
1. Die ausgeführten Leistungen bzw. gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Unternehmens. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Ware ist ein entsprechender Schadensersatz zu leisten.
2. Bei Weiterverkauf an Dritte gilt die entstehende Forderung als an das Unternehmen sicherheitshalber abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt die Vorbehaltsware auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, in dem der Auftraggeber seinen Vertragspflichten gegenüber dem Unternehmen nachkommt.
3. Jeder Eingriff Dritter in die Eigentumsrechte des Unternehmens sind unverzüglich mitzuteilen. Bei erheblicher Überschreitung des Zahlungsziels ist das Unternehmen berechtigt vom Tage der Auslieferung bzw. Montage bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Nutzungsgebühren zu verlangen.

§ 28 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort uns Gerichtsstand für alle Streitigkeit, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten ist der Sitz des Unternehmens, Leipzig.
2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 29 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Zurück